Lüftungsstufen nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 soll übergreifend die ausreichende Belüftung von Gebäuden sicherstellen. Da verschiedene Gebäude natürlich sehr unterschiedlich sein können und sehr unterschiedliche Nutzungsbedingungen haben, können sich auch sehr unterschiedliche Erfordernisse bezüglich der Belüftung ergeben. Die Gebäudelüftung muss je nach anfallendem Bedarf die nötige Leistungsfähigkeit haben, was auch die Planer bei der Erstellung und die Bauausführenden bei der Umsetzung des Lüftungskonzepts berücksichtigen müssen. Dafür fließen die Daten der Wohneinheit in die Ermittlung des Nennluftvolumenstroms ein. Neben diesem unterscheidet die DIN 1946-6 weitere 3 graduell ansteigende Lüftungsstufen, die die nötige Lüftungsintensität an die aktuelle Nutzungssituation anpassen. Die Lüftungsstufen wurden anhand von Studien, Erfahrungswerten und Untersuchungen an Gebäuden festgelegt.

Lüftung zum Feuchteschutz

Die Lüftung zum Feuchteschutz dient der Lösung der Fragestellung, ob ein lüftungstechnisches Konzept notwendig ist. Hierzu werden Infiltration und Lüftung zum Feuchteschutz verglichen. Genügt die Infiltration nicht, um den Feuchtschutz zu gewährleisten, ist eine lüftungstechnische Maßnahme nötig.
Der Feuchteschutz stellt die niedrigste Luftwechselrate im Rahmen der Norm. Die DIN 1946-6 verlangt als Minimalanforderung einen Luftwechsel, der Schimmel und Feuchteschäden vermeidet. Diese muss ständig, also 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, und nutzerunabhängig den Feuchteschutz gewährleisten. Für das Lüftungskonzept heißt das, wenn die Infiltration zum Schutz vor Feuchte nicht ausreicht, ist eine lüftungstechnische Maßnahme nötig. Diese muss die Anforderungen der Nennlüftung erfüllen. Nutzerabhängige Lösungen wie manuelles Fensteröffnen sind nach DIN 1946-6 als lüftungstechnische Maßnahme nicht zulässig.

Reduzierte Lüftung

Die nächsthöhere Lüftungsstufe „Reduzierte Lüftung“ ist für Zeiten mit geringem Bedarf. Wenn zum Beispiel die Nutzer zeitweilig abwesend sind, sei es während der Arbeit tagsüber oder Abwesenheit wegen Urlaub. Dann entstehen weniger Feuchtelasten und eine reduzierte Lüftung kann für die Erfüllung der hygienischen Mindeststandards und den Feuchteschutz ausreichend sein. Höhere Feuchtebelastungen, wie sie schon beim Wäschetrocknen in der Wohnung auftreten, werden bei dieser Stufe nicht abgedeckt.

Nennlüftung

Die Nennlüftung beschreibt den Normalfall bei Normalnutzung einer Wohnung und den Referenzwert, wenn eine lüftungstechnische Maßnahme nötig ist. Bei der Erstellung des Lüftungskonzepts müssen dementsprechend der Bautenschutz sowie hygienische und gesundheitliche Erfordernisse berücksichtigt werden. Beim normalen Wohnbetrieb muss der Nutzer keinen aktiven Anteil zur Lüftung leisten. Diese Lüftungsstufe gilt als Grundlage der Ermittlung für die Leistungskapazität der Lüftungsanlage.

Intensivlüftung

Die Intensivlüftung ist die höchste Leistungsstufe mit hohem Luftvolumenstrom und ist angezeigt bei zeitweilig anfallenden Lastspitzen, beispielsweise bei Partybetrieb, beim Kochen, Waschen oder wenn anderweitig viel Feuchte in den Wohnräumen anfällt. Dann kann eine Anlage mit der Leistungsfähigkeit einer Intensivlüftung installiert werden. Hier wird je nach Anlage über Sensoren oder manuell die erhöhte Lüftungsstufe aktiviert, sodass außerhalb der Zeiten mit Spitzenlast nur die Nennlüftung von der Lüftungsanlage realisiert wird. Da Lastspitzen aber vergleichsweise selten auf treten, erlaubt die DIN 1946-6, den Lüftungsbedarf, der die Nennlüftung überschreitet, über aktive Fensterlüftung zu realisieren. In diesem Fall muss nicht unbedingt auf ein Lüftungssystem mit hoher Leistung für eine Intensivlüftung gesetzt werden.

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