EU-Vorschriften – Nur mit Lüftungsanlagen einzuhalten

EU-Vorschriften sind ohne Lüftungsanlagen nicht einzuhalten

Bis 2020 müssen Neubauten eine klimaneutrale Bilanz aufweisen. Rechtzeitige und korrekte Planung verhindert hohe, national festgelegte Bußgelder und mindert Energiekosten.

Das Jahr 2020 stellt ein wichtiges Datum für die europäische Energie- und Klimapolitik dar: Bis dahin soll der Energieverbrauch in der EU im Vergleich zu 1990 um mindestens 20 Prozent gesenkt werden. Zur Zielerreichung soll auch die neue EU-Gebäuderichtlinie von 2010 beitragen. Diese sieht vor, dass spätestens ab dem Jahr 2020 Neubauten in der Europäischen Union ausschließlich nach Niedrigstenergiestandard errichtet werden. Konkret bedeutet dies, dass Häuser nur noch minimal mehr Energie verbrauchen dürfen als sie etwa mit erneuerbaren Energien selbst erzeugen. In Deutschland wurden die neuen Vorgaben größtenteils bereits in der Energie-Einsparverordnung (EnEV) von 2014 umgesetzt. Viele Bauherren, Fachplaner und Architekten fokussieren sich jedoch häufig auf das Heizungssystem sowie die Wärmedämmung und lassen bei den Planungen außer Acht, dass auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wesentlich zur Erreichung der in der EnEV festgelegten Ziele beitragen. Werden die Richtlinien in der Folge nicht eingehalten, drohen laut § 27 der EnEV sowie dem Informationsportal enev-online.com Bußgelder für Bauherren und Fachplaner von bis zu 50.000 Euro. Das umfassende Informationsportal einzelraumlueftung.de für Bauherren, Fachplaner und Architekten klärt deshalb über die Möglichkeiten und Sparpotentiale von dezentralen Lüftungssystemen auf.

Um die Ziele der Energiewende einhalten zu können, hat die Bundesregierung schon früh die Devise ausgegeben, Gebäude besonders energieeffizient zu bauen. In der EU-Richtlinie 2010/31/EU und der EnEV 2014 wurden diese Vorgaben für zukünftige Bauprojekte noch einmal verschärft. Zusätzlich sollte der Bedarf soweit möglich aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Deren Einsatz ist jedoch erst dann rentabel, wenn das Gebäude zur Heizung oder Aufbereitung von Warmwasser möglichst wenig Energie verbraucht. Dies wird heutzutage realisiert, indem Neubauten mit einer fast vollständig luftdichten Fassade ausgestattet werden. Gleiches gilt für Sanierungen: Auch hier wird vermehrt darauf geachtet, dass die Energieverluste der Gebäude auf ein Minimum reduziert werden.

Luftdichtes Bauen verhindert Einhaltung der DIN 1946-6

Bauherren können viel Geld sparen, wenn sie das Gebäude so planen, dass es zum Beispiel unter die KfW-Förderung fällt oder von NRW Progres bezuschusst wird. Planer und Architekten fokussieren sich jedoch häufig auf die Energieeffizienz und lassen dabei nicht selten außer Acht, dass durch die luftdichte Bauweise kaum bis kein Luftwechsel mehr möglich ist. Unter Umständen können dadurch weitreichende Schäden an der Bausubstanz – etwa durch Feuchteschäden oder die Bildung von Schimmel – entstehen, was wiederum die Gesundheit schädigt und hohe Sanierungskosten mit sich bringt. Durch die immer dichter werdende Bebauung und die vor allem in großen Städten auftretende Belastung der Luft mit Abgasen und Feinstäuben geraten jedoch auch zunehmend unerwünschte und gesundheitsschädliche Stoffe in die Wohnungen, die sich durch Fensterlüften verstärkt im Haus ausbreiten. Die DIN-Norm 1946-6 fordert deshalb bei Neubauten ein nutzerunabhängiges Lüftungskonzept, das die Erhaltung einer gesunden Bausubstanz und damit auch die Gesundheit der Bewohner fördert.

Dies funktioniert jedoch nur, wenn eine Lüftungsanlage frühzeitig mit eingeplant wird. Je nach Nutzung des Wohngebäudes muss mit dem Bauherrn zunächst abgeklärt werden, ob eine zentrale oder dezentrale Lösung verbaut werden soll – von dieser Wahl hängen die weiteren Planungen ab. So ist bei einer -zentralen Lüftungsanlage entscheidend, ob in den Decken ausreichend Platz verfügbar ist, die Decken abgehängt werden können und ob ein Technikraum vorhanden ist. Bei einer dezentralen Lösung spielt dagegen eine große Rolle, ob es genügend Außenwände gibt und ob die Fensterfronten ausreichend Platz für die zu installierenden Geräte lassen. Unabhängig von der Art der Lüftungsanlage müssen vor der endgültigen Wahl eines Geräts noch weitere Parameter beachtet werden. Dazu zählen die notwendige Höhe der Luftwechselrate, die Größe der einzelnen Räume sowie die Gesamtzahl der zu belüftenden Kubikmeter.

Entscheidung für zentrales System in spätem Bauabschnitt kaum noch realisierbar

Werden diese Punkte rechtzeitig in den Planungsprozess einbezogen, ist ein wesentlicher Teil der Anforderungen zur Ausstellung des Energieausweises bereits erfüllt. Anders stellt sich die Situation dar, wenn der Einbau einer Lüftungsanlage zwischen dem Bauherrn und den Fachplanern erst in einem fortgeschrittenen Baustadium thematisiert wird. In einem solchen Fall bleibt oft nur noch die Entscheidung für ein dezentrales Lüftungssystem übrig, da die Installation einer zentralen Anlage nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und einer erheblichen Bauverzögerung möglich wäre. Gleiches gilt für die Sanierung von Altbestand: Auch hier lässt die Anordnung der Räume und die Beschaffenheit der Wände und Decken nur selten den nachträglichen Einbau einer zentralen Anlage zu. Dagegen können dezentrale Lüftungsgeräte auch im Nachhinein sehr einfach verbaut werden. Durch die Möglichkeit, kabellose WLAN-Geräte mit integrierter Steuerung zu nutzen, werden lediglich eine Kernlochbohrung und ein 230 V-Anschluss benötigt. Weitere Verkabelungen oder Anschlüsse sind nicht erforderlich.

Darüber hinaus arbeiten viele Geräte mit Wärmerückgewinnung und weisen sehr hohe Effizienzgrade von mehr als 90 Prozent auf, sodass im Winter Heizkosten eingespart werden können. Außerdem verfügen manche Anlagen über einen Sommer-Bypass und nutzen die kühle Luft der Nacht, um das Klima an heißen Tagen möglichst angenehm zu gestalten, ohne dass die Klimaanlage eingeschaltet werden muss. Die Geräte lassen sich individuell steuern und an die eigenen Bedürfnisse anpassen, um ein konstantes Wohlfühlklima in allen Räumen aufrechtzuerhalten. Unterstützt werden sie auch durch die Filter im Gerät selbst, welche staubbelastete Luft vor Eintritt in das Gebäude reinigen. Für Allergiker besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen F8-Filter zu verbauen, der Pollen davon abhält, in das Gebäude einzudringen. Hinzu kommen sehr bequeme Steuerungskonzepte: Manche Anbieter haben bereits Anlagen entwickelt, die nicht mehr nur per Wand-Display, sondern auch mittels App auf einem mobilen Endgerät bedient werden. Ebenso ist bei zahlreichen Geräten die Einbindung in Smart-Home-Systeme möglich und gewährleistet einen noch höheren Komfort für die Bewohner.

Fazit

Wird die Lüftungsanlage fachgerecht ausgelegt und installiert, lassen sich in der Folge viele Probleme vermeiden und von Bezug des Neubaus an Energiekosten sparen. Außerdem wird für alle Bewohner ein durchgängiges Wohlfühlklima sichergestellt, das vor allem bei dezentralen Anlagen auch ohne großen Installations- und Wartungsaufwand realisierbar ist.

Weitere Artikel

Urbanes Leben – Urbanes Lüften

Urbanes Leben – Urbanes Lüften

Das Leben wandelt sich

Der Platz für neuen Wohnraum ist begrenzt. Es muss platzsparend und effizient gebaut werden, um das Leben von immer mehr Menschen auf engem Raum möglich zu machen. Weitere Folgen der wachsenden Bevölkerung sind zunehmender Verkehr und schlechtere Luft, aber auch kreative Ansätze, um die Lebensqualität zu verbessern. Daraus ergeben sich Möglichkeiten, neue Ideen im Bereich Wohnen und Leben zu realisieren. Eine dieser neuen Möglichkeiten des urbanen Lebens ist die Digitalisierung. Sie wird bereits umfassend genutzt und wird sich in den nächsten Jahren auf viele weitere Bereiche unseres Lebens ausweiten. Auch bei der Wohnraumlüftung findet die Digitalisierung zunehmend Anwendung.

Wenn wir uns mit der Steigerung der Lebensqualität in Ballungsräumen beschäftigen, sind wir sofort beim Thema „Saubere Luft für ein gesundes Leben“. Beginnen sollten wir da in unserem direkten Umfeld, unserem Zuhause. Wenn man hier ein angenehmes, gesundes Raumklima realisieren und die Qualität der Luft verbessern möchte, kommt man an einer Lüftungsanlage fast nicht mehr vorbei. Die immer dichtere Bauweise von Gebäudehüllen, der vorgeschriebenen Mindestluftwechsel (siehe Artikel DIN 1946-6) sowie die erhöhte Luftverschmutzung, Lärmbelastung und Schadstoffbelastung, die mit der Luft von außen in die Wohnung eindringen, sind einige der Herausforderungen, die durch eine Lüftungsanlage gelöst werden können.

Eine Lüftungsanlage bietet Vorteile für alle

Von den Vorteilen einer Lüftungsanlage profitieren im Normalfall alle Beteiligten. Der Hauseigentümer stellt mit einer Lüftungsanlage sicher, dass sein Eigentum beispielsweise vor Schimmel geschützt und ideal belüftet wird, unabhängig vom Lüftungsverhalten des jeweiligen Mieters. Dem Mieter wird das richtige Lüften erleichtert, da er sich nicht mehr damit befassen muss, wie oft welche Fenster für eine korrekte Lüftung geöffnet werden müssen. Die Wohnqualität steigt, da die Lüftungsanlage verbrauchte Luft abtransportiert und frische Außenluft zuführt; je nach Auswahl der Filter wird die Außenluft sogar von Schadstoffen befreit. Darüberhinaus kann die Lärmbelästigung durch Lüftungsanlagen reduziert werden, da auch bei geschlossenen Fenstern ein kontinuierlicher Luftaustausch erfolgt. Dank der Wärmerückgewinnung der Anlagen geht sehr wenig Wärme aus der Wohnung verloren – im Gegensatz zur Fensterlüftung. Über diese Möglichkeit der Energie- und Kosteneinsparung dürften sich alle freuen.

Welche Lüftung kommt in Frage?

Je nach Größe der Wohnung hat man bei der Auswahl der Lüftungsanlage diverse Möglichkeiten

Möglichkeit 1: eine klassische zentrale Anlage mit Verrohrung. Größter Nachteil: erhöhter Platzbedarf für die Anlage und Kosten für die Verrohrung und die spätere Wartung.

Möglichkeit 2: eine dezentrale Lüftungsanlage mit mehreren Pendellüftern. Hier muss mehr als eine Außenwand zur Verfügung stehen – bei Häusern mit vielen kleinen Wohneinheiten nicht immer realisierbar.

Möglichkeit 3: Ein leistungsstarkes dezentrales Gerät mit Wärmerückgewinnung und der Möglichkeit für einen Zweitraumanschluss, beispielsweise zur Entlüftung des Badezimmers. Ideal für Einraumapartments mit nur einer Außenwand.

Klein & leistungsstark – die ideale Apartmentlüftung

Wenn wir davon ausgehen, dass viele Wohnungen in städtischen Bereichen zukünftig klein und platzsparend gebaut werden, bietet ein leistungsstarkes dezentrales Gerät mit Gegenstromwärmetauscher zur Wärmerückgewinnung und optionalem Zweitraumanschluss die attraktivste Lösung zur Belüftung von Apartments. Diese Anlagen können bis zu 100 m3 Luft pro Stunde fördern und so ein Einraumapartment in gängiger Größe mit Badezimmer problemlos be- und entlüften. Einige Modelle solcher Anlagen besitzen WLAN-Fähigkeit und die Möglichkeit, das Lüftungsgerät in ein Smart Home System zu integrieren. Sie können bequem per App bedient werden und verfügen über zahlreiche Einstellungen, die ein ideales, individualisiertes Lüftungskonzept ermöglichen.

Zudem lassen sich über die App zum Beispiel ein detaillierter Wochenplan erstellen und für jeden einzelnen Tag Zeitabschnitte mit zugehörigen Lüftungsstufen definieren. Diese Lüftungsstufen können wiederum über vorhandene Standardeinstellungen hinaus angepasst werden. Es gibt also umfangreiche Einstellmöglichkeiten, mit denen individuelle Anforderungen erfüllt werden. Dank intuitiver Bedienbarkeit der App können die Einstellungen ohne Vorkenntnisse zügig nach Wunsch geändert werden. Funktionen wie ein Countdown zum nächsten notwendigen Filterwechsel gewährleisten eine einfache Wartung.

Um den hohen Ansprüchen aus den Richtlinien zu energieeffizientem Bauen gerecht zu werden, leisten die Einzelraumlüftungsanlagen oft eine Wärmerückgewinnung von bis zu 96 Prozent. So können im Winter Heizkosten reduziert werden. Eine weitere Entwicklung des Wärmetauschers ist der sogenannte Enthalpiewärmetauscher. Dieser kann zusätzlich zur Wärme Feuchtigkeit zurückgewinnen und sorgt so für ein angenehmes Raumklima. Zu trockene Luft ist damit auch bei automatischer Be- und Entlüftung kein Thema mehr. Für unterschiedliche Witterungsbedingungen werden Varianten mit Vor- und Nachheizung sowie Frostschutz angeboten. Ebenso sind verschiedene Sensoren, etwa für die Messung von CO2 oder Feuchte, integrierbar. Standardmäßig sind die meisten Anlagen zur Filterung der Zuluft mit G4- und F8-Panelfiltern ausgerüstet. Für Allergiker empfiehlt sich der Einbau von F8-Filtern, der eine feinere Filterung der Luft gewährleistet und gesundheitlichen Problemen vorbeugt.

Den vielfältigen zukünftigen Herausforderungen begegnet die Lüftungsbranche erfreulicherweise mit umfangreichen Lösungen für die ideale Be- und Entlüftung unseres Wohnraums.

Weitere Artikel

Auswahl der Lüftungsanlage

Lüftungsanlage - welche ist die richtige?

Auswahl der Lüftungsanlage

Ermittlung des notwendigen Luftvolumenstroms

Für eine gute Belüftung muss je nach Gebäude, Bewohnern und anderen Faktoren, eine bestimmte Luftmenge pro Stunde (Luftvolumenstrom) im Gebäude ausgetauscht werden. Hierbei müssen die natürliche Luftinfiltration und eine eventuell installierte Lüftungsanlage zusammengenommen einen bestimmten Luftwechsel garantieren. Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden zur Ermittlung der benötigten Luftwechselrate. Zuerst wird anhand verschiedener Faktoren ermittelt, wie hoch der Zu- und Abluftvolumenstrom sein muss. Anschließend wird der höhere dieser beiden Werte als Anhaltspunkt für die benötigte Leistung der Lüftungsanlage verwendet. Um ausgeglichene Druckverhältnisse zu gewährleisten, müssen Zu- und Abluftvolumenstrom gleich hoch sein. Für eine grobe Einschätzung des nötigen Zuluftvolumenstroms kann man beispielsweise die Wohnfläche heranziehen.

• Von 40 bis 65 m² kann als erste grobe Abschätzung die Fläche mit 1,5 multipliziert werden, um die Nennlüftung (Grundlüftung, die bei Anwesenheit der Nutzer notwendig ist, um gesundheitliche Anforderungen und Bautenschutz zu gewährleisten) zu erhalten. Der errechnete Wert entspricht dem benötigten Zuluftvolumenstrom in m³/h.
• Ab 65 m² genügt der Faktor 1,25 zur groben Abschätzung des Zuluftvolumenstroms, da sich die Feuchtelasten nicht linear zur Raumfläche verhalten.
• Bei kleinen Wohneinheiten kann beispielsweise aufgrund einer hohen Feuchtelast das Abführen der verbrauchten Luft wichtiger sein und die Volumenstromberechnung dominieren. Hier sind pro Bad oder Küche 45 m³/h und pro WC 25 m³/h anzusetzen.
• Der höhere der beiden Werte, Abluftvolumenstrom oder Zuluftvolumenstrom, wird dann als Grundlage der Nennlüftung angesetzt.

Der obige Berechnungsschritt ergibt näherungsweise den nötigen Luftvolumenstrom für die Nennlüftung. Für die weiteren Lüftungsstufen können nach DIN 1946-6 die folgenden Werte angenommen werden:

• für Feuchteschutz 30 % oder 40 % der Nennlüftung, je nach Gebäudeart
• für die reduzierte Lüftung 70 % der Nennlüftung
• für die Intensivlüftung 130 % der Nennlüftung

Die Volumenströme werden für Zuluft und Abluft benötigt. Dies sichert einen ausgeglichenen Betrieb und die Komfortziele der DIN 1946-6. Für eine exakte, detaillierte Auslegung sind auch die Raumarten und deren Anordnungen zu berücksichtigen, ein Grundriss mit Flächenangaben wird daher für eine Auslegung nach DIN 1946-6 benötigt.

Natürliche Infiltration

Der Begriff natürliche Infiltration bezeichnet durch Undichtigkeiten in die Gebäudehülle eintretende Luft. Je mehr natürliche Infiltration stattfindet, desto weniger muss prinzipiell die Lüftungsanlage leisten. Der unkontrollierte Luftwechsel über Infiltration widerspricht jedoch den Energiesparzielen der EU und den daraus resultierenden Regelungen aus dem GEG. Diese fordern dichte und wärmegedämmte Gebäudehüllen, um Wärmeverluste zu minimieren. Daraus resultieren Wohnungen mit einer möglichst hohe Luftdichtheit und einer minimierten natürlichen Infiltration. Ein Vergleich, wie er in der DIN 1946-6 vorgesehen ist, stellt die Infiltration der benötigten Luftmenge gegenüber. Ist die Infiltration nicht ausreichend um das Gebäude ausreichend zu belüften, ist eine lüftungstechnische Maßnahme gefordert. Eine Möglichkeit eines Lüftungskonzeptes stellt die Lüftung über Ventilatoren dar. Die vorhandene, natürliche Infiltration kann im Lüftungskonzept angerechnet werden.

In einem ersten Schritt wird also die Infiltration im Rahmen des Lüftungskonzeptes verwendet, um abzuklären, ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist oder ob die natürliche Infiltration für eine Belüftung ausreicht, was aufgrund der dichten Bauweise immer seltener der Fall ist.

Die DIN 1946-6 gibt für Planer von Lüftungskonzepten ein Berechnungsverfahren vor, mit dem sie die natürliche Infiltration berechnen können. Dabei wird die Wohnregion mit weiteren Faktoren berücksichtigt, beispielsweise ob es dort viel oder wenig Wind gibt und ob es eine ein- oder mehrgeschossige Wohnung ist.

Im Weiteren macht die Norm auch dahingehend Vorgaben, wie Lüftungskomponenten von Lüftungsanlagen unter Berücksichtigung der Infiltration ausgelegt sein müssen. Zum Zeitpunkt der Planung einer Lüftung ist die Gebäudehülle aber in der Regel noch nicht fertiggestellt oder saniert. Da es in diesem Fall keine Messwerte für die Luftdurchlässigkeit gibt, gibt die DIN 1946-6 Standardwerte zur näherungsweisen Berechnung an.

Lüftungsplanung

Eine zentrale Lüftungsanlage oder dezentrale Lüftung muss mindestens den für die Nennlüftung ermittelten Luftvolumenstrom abzüglich der natürlichen Infiltration bereitstellen.

Die nächste Frage ist, wie dieser Luftvolumenstrom auf die einzelnen Räume der Nutzungseinheit verteilt werden muss. Weiterhin müssen die einzelnen Räume als Zu-, Ab- oder Überströmräume klassifiziert werden.

• Zuluftraum: Ein Raum, in dem sich Benutzer über längere Zeit aufhalten, z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Büro. Einem solchen Raum muss Frischluft zugeführt werden.
• Abluftraum: Ein Raum, in dem die Luft durch Feuchtigkeit, Geruch oder anderes belastet ist, z. B. Küche, Bad, WC. Die Abluft muss nach draußen abgeführt werden.
• Überströmraum: Ein Raum, der zwischen einem Zu- und Abluftraum liegt und keine lüftungstechnische Maßnahme zugewiesen bekommt, z. B. Flur, Diele. Die Luft strömt durch diesen Raum bzw. wird mittels Überströmöffnungen durch diesen geführt.

Der Lüftungsplaner muss festlegen, welcher Raum auf welche Weise an die Lüftungsanlage angeschlossen werden muss, bzw. welche Aufgabe das Lüftungsgerät im jeweiligen Raum hat.

Fensterlose, innenliegende Räume, DIN 18017-3

Für fensterlose Räume, wie manche Bäder, WCs oder Sanitärräume, wird in der DIN 1946-6 auch auf die DIN 18017-3 verwiesen. In den fensterlosen Räumen ist vor allem die Abführung der Luft wichtig. Die Zuluft wird über die Wohn- und Aufenthaltsräume gewährleistet. Die Lüftungsgeräte in Bädern oder WCs müssen einen hohen Feuchteschutz bieten, da hier am meisten Feuchte anfällt. Auch gilt es, Gerüche schnell aus diesen Bereichen abzuführen. Daher sind diese Räume auch zu entlüften, wenn in der Wohneinheit keine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist.

GEG-Werte für Lüftungsanlagen

Lüftungen tragen einen Anteil zum Erreichen der für Gebäude verpflichtenden Energiesparstandards nach dem am 01.11.2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz GEG (löst die Energieeinsparordnung EnEV ab) bei. Die relevanten Daten für die Bewertung können mit der DIN V 4701-10 ermittelt werden, die unter anderem die energetische Bewertung von heiz- und raumlufttechnischen Anlagen bzw. von Heizung, Trinkwassererwärmung und Lüftung regelt. Für eine Anwendung dieser Norm werden Daten wie Luftwechselrate, Wärmerückgewinnung oder Energieverbrauch der Lüftungsanlage benötigt.

Bauliche Anforderungen

Lüftungsanlagen unterliegen der Bauprodukteverordnung und müssen daher gewisse Anforderungen erfüllen. Auch von der EU gibt es Vorgaben für die Energieeffizienz von Lüftungsanlagen. So müssen Lüftungsanlagen für Wohnräume ab einer Leistung von 30 W pro Lüftungsrichtung den technischen Vorgaben der EU entsprechen. Zu erkennen am ErP-Label, das aktuell (ErP 2018) eine Mindesteffizienzklasse D vorweisen muss. Hier spielen Faktoren,wie die Art der Steuerung, der Wärmerückgewinnungsgrad und der Energieverbrauch eine große Rolle.

Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt prüft Unterlagen unabhängiger Prüfinstitute und stellt Zulassungen im Sinne der Bauprodukteverordnung aus. Die Prüfung umfasst:

• Brandschutz
• Schallemission/-transmission
• Luftleistung
• Stromverbrauch
• Wärmerückgewinnung
• Verbaute Stoffe
• Isolation des Lüftungsgerätes
• Dichtigkeit des Lüftungsgerätes

Dadurch ergibt sich ein hohes Maß an Vergleichbarkeit zwischen den Geräten.

Dezentrale Anlagen für Einzelraumlüftung

Bei dezentraler Lüftung wird die Zu- und Abluft mit einem Gerät bewerkstelligt, wobei intervallweise be- und dann wieder entlüftet wird.

Der Luftvolumenstrom, den ein solches Gerät leisten muss, kann im ersten Schritt grob mit 1,25 bis 1,5 m³/h pro m² Wohnfläche (bei 2,5 m Raumhöhe) kalkuliert werden. Bei einem 18 m² Raum läge der benötigte Luftvolumenstrom damit bei etwa 22,5 bis 27 m³/h. Der Gesamt-Wirkungsgrad wird anhand der jeweils geleisteten Luftvolumenströme ermittelt, die Leistung ebenso. Für eine belastbare Auslegung der Lüftungsanlage ist eine detaillierte Planung anhand der gängigen Normen wie DIN 1946-6 oder DIN 18017-3 erforderlich.

Ablufträume brauchen einen „druckneutralen“ oder einen „Unterdruckbetrieb“. Um das zu gewährleisten, muss die Lüftung über eine gerade Anzahl von Pendellüftern im Raum vorgenommen werden oder über spezielle Geräte mit druckneutralem Betrieb.

Ziel ist, Überdruck, der nicht spürbar ist, im Raum zu vermeiden. Bei Überdruck würde Feuchte in die Wohnung und an die Wände gedrückt werden. Weiterhin sollen sich schlechte Gerüche nicht in der Wohnung verteilen, stark belastete Luft soll schnell nach außen abgeführt werden. Auch deshalb werden Bad, Küche und WC als Abluftraum geführt.

Sollte man sich für Pendellüfter entscheiden, werden für einen druckneutralen Betrieb immer zwei Geräte benötigt, die in einem Intervall gegengleich arbeiten und so für einen konstanten Luftwechsel sorgen. Während ein Gerät die verbrauchte Luft abführt, sorgt das andere für gleichzeitige Frischluftzufuhr. Dazu empfiehlt es sich Anlagen in Räumen selber Funktion zu Paaren zu verbinden (Schlafzimmer – Kinderzimmer; Büro – Wohnzimmer)

Zentrale Lüftungsanlagen

Bei zentralen Lüftungsanlagen ist die grundlegende Idee, dass der Luftvolumenstrom für alle zu belüftenden Räume im Haus über ein einziges, zusammenhängendes Lüftungssystem befördert wird, im Gegensatz zu dezentralen Lüftungsanlagen. Dabei ergänzen sich Zu- und Ablufträume. Die Luft strömt vom Zuluftraum über die Überströmräume in die Ablufträume und von dort nach draußen.

Die Verteilung der Luftmenge auf die Zulufträume muss dabei exakt anhand des Verteilungsschlüssels der DIN 1946-6 ermittelt werden.

Die Auslässe im Raum sollten im Sinne des Komforts platziert werden, da sie Einfluss auf mögliche Zugluft, die Luftqualität und den Schallpegel im Raum haben.

Moderne Anlagen sind mittlerweile weitgehend mit Sensortechnik ausgestattet. Damit wird der Betrieb der Lüftungsanlage automatisiert und optimiert. Die Steuerung der Lüftungsstufen wird laufend dem tatsächlichen Bedarf angepasst. Dadurch wird Energie gespart und die Schallemissionen in der Summe weiter reduziert.

Feuerstellen

Bei raumluftabhängigen Feuerstellen ist eine Kombination mit Lüftungsgeräten dann zulässig, wenn unterbunden werden kann, dass im Raum mehr als 4 Pa Unterdruck herrschen. Das verhindert das Eindringen von Rauch aus der Feuerstätte in den Wohnraum.
Der Kaminkehrer ist immer für die Einbausituation verantwortlich. Er nimmt die Kombination aus Lüftung und Feuerstätte ab. Daher die Empfehlung, geplante Maßnahmen immer zuerst mit dem Kaminkehrer abzuklären.

Bei raumluftunabhängigen Feuerstellen ist diese Vorrichtung nicht nötig, da die Luftzufuhr der Feuerstelle unabhängig von der Lüftungsanlage und den Druckverhältnissen im Raum ist.

Qualitätskriterien für Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte

Das Schaffen eines optimalen Raumklimas und die Langlebigkeit einer Lüftungsanlage sind selbstverständlich Qualitätsmerkmale. Eine gute Lüftungsanlage erkennt man aber vor allem daran, dass man sie so gut wie nicht bemerkt, wenn man nicht direkt nach ihr sucht. Eine wirklich gute Lüftungsanlage

• hört man nicht,
• sieht man nicht,
• spürt man nicht.

Aber sie sorgt für ein Wohlfühlklima im ganzen Haus. Und sie

• sorgt durch Luftfilterung für eine stark reduzierte Beeinträchtigung von Allergikern,
• senkt den Heizenergiebedarf,
• bietet gegenüber der Fensterlüftung einen erhöhten Schallschutz für lärmempfindliche Menschen,
• schützt Bauten durch Feuchteabfuhr zuverlässig vor Schimmel.

 

„Eine gute Lüftungsanlage ist wie die eigene Gesundheit, man vermisst sie erst wenn sie nicht mehr da ist.“

Weitere Artikel

Lüftungstechnische Maßnahmen

Lüftungstechnische Maßnahmen

Ist der Luftwechsel durch undichte Stellen im Gebäude zu gering, um den Feuchteschutz zu gewährleisten, müssen lüftungstechnische Maßnahmen ergriffen werden. Maßnahmen die hier in Frage kommen, sind Lüftungsschächte, Luftdurchlässe in der Außenhülle oder eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit mechanischen Lüftungsgeräten.

Wie bereits angemerkt, muss der Feuchteschutz über Infiltration oder die Nennlüftung über eine lüftungstechnische Maßnahme nutzerunabhängig realisiert werden. Ein Planer darf für den Luftwechsel nach Nennlüftung kein nutzerabhängiges Fensteröffnen für die Belüftung einplanen. Ist die Infiltration nicht ausreichend, um den Feuchteschutz zu gewährleisten, muss die Nennlüftung durch ein Lüftungskonzept mit einer kontrollierten bzw. einer unkontrollierten Lüftung realisiert werden.

Bei erhöhten Anforderungen an Raumluftqualität und Energieeffizienz ist eine kontrollierte Wohnraumlüftung unumgänglich. Diese lässt sich mit einer Lüftungsanlage, wie zum Beispiel einem zentralen oder mit mehreren dezentralen Lüftungsgeräten realisieren.

Weitere Artikel

Lüftungsstufen nach DIN 1946-6

Lüftungsstufen nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 soll übergreifend die ausreichende Belüftung von Gebäuden sicherstellen. Da verschiedene Gebäude natürlich sehr unterschiedlich sein können und sehr unterschiedliche Nutzungsbedingungen haben, können sich auch sehr unterschiedliche Erfordernisse bezüglich der Belüftung ergeben. Die Gebäudelüftung muss je nach anfallendem Bedarf die nötige Leistungsfähigkeit haben, was auch die Planer bei der Erstellung und die Bauausführenden bei der Umsetzung des Lüftungskonzepts berücksichtigen müssen. Dafür fließen die Daten der Wohneinheit in die Ermittlung des Nennluftvolumenstroms ein. Neben diesem unterscheidet die DIN 1946-6 weitere 3 graduell ansteigende Lüftungsstufen, die die nötige Lüftungsintensität an die aktuelle Nutzungssituation anpassen. Die Lüftungsstufen wurden anhand von Studien, Erfahrungswerten und Untersuchungen an Gebäuden festgelegt.

Lüftung zum Feuchteschutz

Die Lüftung zum Feuchteschutz dient der Lösung der Fragestellung, ob ein lüftungstechnisches Konzept notwendig ist. Hierzu werden Infiltration und Lüftung zum Feuchteschutz verglichen. Genügt die Infiltration nicht, um den Feuchtschutz zu gewährleisten, ist eine lüftungstechnische Maßnahme nötig.
Der Feuchteschutz stellt die niedrigste Luftwechselrate im Rahmen der Norm. Die DIN 1946-6 verlangt als Minimalanforderung einen Luftwechsel, der Schimmel und Feuchteschäden vermeidet. Diese muss ständig, also 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, und nutzerunabhängig den Feuchteschutz gewährleisten. Für das Lüftungskonzept heißt das, wenn die Infiltration zum Schutz vor Feuchte nicht ausreicht, ist eine lüftungstechnische Maßnahme nötig. Diese muss die Anforderungen der Nennlüftung erfüllen. Nutzerabhängige Lösungen wie manuelles Fensteröffnen sind nach DIN 1946-6 als lüftungstechnische Maßnahme nicht zulässig.

Reduzierte Lüftung

Die nächsthöhere Lüftungsstufe „Reduzierte Lüftung“ ist für Zeiten mit geringem Bedarf. Wenn zum Beispiel die Nutzer zeitweilig abwesend sind, sei es während der Arbeit tagsüber oder Abwesenheit wegen Urlaub. Dann entstehen weniger Feuchtelasten und eine reduzierte Lüftung kann für die Erfüllung der hygienischen Mindeststandards und den Feuchteschutz ausreichend sein. Höhere Feuchtebelastungen, wie sie schon beim Wäschetrocknen in der Wohnung auftreten, werden bei dieser Stufe nicht abgedeckt.

Nennlüftung

Die Nennlüftung beschreibt den Normalfall bei Normalnutzung einer Wohnung und den Referenzwert, wenn eine lüftungstechnische Maßnahme nötig ist. Bei der Erstellung des Lüftungskonzepts müssen dementsprechend der Bautenschutz sowie hygienische und gesundheitliche Erfordernisse berücksichtigt werden. Beim normalen Wohnbetrieb muss der Nutzer keinen aktiven Anteil zur Lüftung leisten. Diese Lüftungsstufe gilt als Grundlage der Ermittlung für die Leistungskapazität der Lüftungsanlage.

Intensivlüftung

Die Intensivlüftung ist die höchste Leistungsstufe mit hohem Luftvolumenstrom und ist angezeigt bei zeitweilig anfallenden Lastspitzen, beispielsweise bei Partybetrieb, beim Kochen, Waschen oder wenn anderweitig viel Feuchte in den Wohnräumen anfällt. Dann kann eine Anlage mit der Leistungsfähigkeit einer Intensivlüftung installiert werden. Hier wird je nach Anlage über Sensoren oder manuell die erhöhte Lüftungsstufe aktiviert, sodass außerhalb der Zeiten mit Spitzenlast nur die Nennlüftung von der Lüftungsanlage realisiert wird. Da Lastspitzen aber vergleichsweise selten auf treten, erlaubt die DIN 1946-6, den Lüftungsbedarf, der die Nennlüftung überschreitet, über aktive Fensterlüftung zu realisieren. In diesem Fall muss nicht unbedingt auf ein Lüftungssystem mit hoher Leistung für eine Intensivlüftung gesetzt werden.

Weitere Artikel

Lüftung nach DIN 1946-6

Lüftung nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 fordert im Speziellen die Erstellung eines genormten Lüftungskonzepts für Neubaugebäude und für Gebäude die saniert bzw. modernisiert werden und bei denen relevante Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden, welche sich auf die Belüftung auswirken. Letzteres wird dann angenommen, wenn bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel der eingebauten Fenster erneuert werden oder wenn bei Einfamilienhäusern mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.

Ein Lüftungskonzept ist ein klar umrissener Plan, der zeigt, wie der benötigte Luftaustausch in einem Gebäude und in einzelnen Räumen erfolgen kann, um Bauschutz- und Hygienestandards zu erfüllen oder wie der Feuchteschutz übergreifend gewährleistet werden kann. Die wichtigste Frage dabei ist, wie der Feuchteschutz nutzerunabhängig sichergestellt werden kann. Nutzerunabhängig bedeutet, dass die Anlage unabhängig vom Verhalten der Nutzer frische Luft bereitstellt.

Ein Lüftungskonzept kann man bei Fachunternehmen erhalten, die im Bereich lüftungstechnische Maßnahmen, in der Gebäudeplanung und -modernisierung tätig sind oder bei Energieberatern. Auch im Internet kann man entsprechende Berechnungstools finden. Das Lüftungskonzept fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Bauherrn und muss von ihm in Auftrag gegeben werden, wenn er neu baut oder seine Sanierungsmaßnahme nach DIN 1946-6 als für die Belüftung relevante Änderung der Gebäudehülle klassifiziert ist.

Das Lüftungskonzept betrachtet zahlreiche Faktoren. Beispielsweise geben die Gebäudeart und der Dämmstandard Hinweise auf Undichtheiten im Gebäude. Zusammen mit der Lage des Gebäudes, die Rückschlüsse auf die Windbelastung gibt, kann damit die natürliche Infiltration abgeschätzt werden.

Die Wohnfläche, Belegungszahl oder die Anzahl und Art der Räume werden benötigt, um zu ermitteln wie viel gelüftet werden muss.

Weitere Artikel

DIN 1946-6

DIN 1946-6

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz GEG müssen Gebäude immer besser nach außen hin abgedichtet werden, um Energieverluste zu vermeiden. Das führt jedoch dazu, dass diese Gebäude ohne weitere Maßnahmen nicht mehr ausreichend belüftet werden, da der freie Luftaustausch praktisch nicht mehr stattfinden kann. Infolgedessen müssen Feuchteschäden, Schimmel und schlechte Luft im Gebäude durch geeignete Lüftungsmaßnahmen verhindert werden.

Als einheitliche Grundlage bietet das Deutsche Institut für Normung die DIN 1946-6 an, die als allgemein gültige Richtlinie die Auslegung von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden regeln soll. Die DIN 1946-6 macht Vorgaben zum Luftvolumenstrom pro Wohneinheit und dessen Verteilung auf die einzelnen Räume, sodass ein angenehmes Raumklima hergestellt wird und der Bautenschutz in Form des Feuchteschutzes ohne weitere Anforderungen sichergestellt wird. Verschiedene Lösungsansätze zur Realisierung der durch die Norm geforderten Luftvolumenströme werden gezeigt und kategorisiert.

Mit der DIN 1946-6 werden hauptsächlich drei Ziele verfolgt:

  • Die Definition von Mindestanforderungen für den Luftaustausch und die Angabe von Grenzwerten und Berechnungsmethoden
  • Die Anwendung eines Nachweisverfahrens (Lüftungskonzept), aus dem sich ergibt, ob für ein Gebäude die natürliche Infiltration (Luftaustausch durch Undichtheit) genügt, um den Feuchteschutz zu gewährleisten, oder ob eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist.
  • Die Feststellung, wie lüftungstechnische Maßnahmen in Abhängigkeit der geplanten Art der Lüftung, ventilatorunterstützte oder freie Lüftung, umgesetzt werden.
Weitere Artikel

Dezentrales/zentrales Lüftungskonzept

Aussenansicht - dezentrale Lüftungsanlagen

Dezentrales/zentrales Lüftungskonzept

Wenn private Bauherren mit ihrem Traum vom Eigenheim in die Planung gehen, ist es besonders wichtig, dass sie über die neuesten Vorschriften, Förderungen und technischen Entwicklungen informiert sind. Hier kann der beauftragte Architekt und Energieberater gute Arbeit leisten.

Bei diesem Objekt handelt es sich um ein großes Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von etwa 120 qm. Das Haus ist voll unterkellert und der erste Stock hat einen offenen Dachstuhl.

Der Bauherr hat sich beim Lüftungskonzept für eine Kombination aus zentraler Lüftung im Keller und einem dezentralen System in den zwei Wohnetagen entschieden. Damit wird eine konstante Belüftung, auch in Abwesenheit der Anwohner, gewährleistet.

Die separate zentrale Anlage im Keller ermöglicht eine einfache Verrohrung und Installation durch das Erdreich, denn die Auslässe sind in diesem Fall platzsparender und auch dezenter. Da der Keller hier nicht nur Wirtschafts- und Abstellräume beinhaltet, sondern zusätzlich noch Arbeitszimmer und eine Sauna beherbergt, ist hier eine mechanische Lüftung dringend erforderlich.

Insgesamt wurden im Erdgeschoss und im 1. Stock 13 dezentrale Geräte mit Wärmerückgewinnung eingebaut, davon 3 Kombigeräte in den Bädern und der Küche. Diese lüften druckneutral und eigenständig. So wird der Luftaustausch mit den übrigen Räumen weitestgehend verhindert, denn Küchengerüche und feuchte Luft sollten sich nicht im Haus verteilen, sondern sofort abgeführt werden.

Galerie
Weitere Erfahrungsberichte

Wie funktioniert Wohnraumlüftung?

Wie funktioniert WRL

Wie funktioniert Wohnraumlüftung?

Wohngebäude müssen regelmäßig belüftet werden. So trivial diese Feststellung klingen mag, so umfangreich sind die damit verbundenen Konsequenzen. Dabei geht es nämlich nicht nur um die ausreichende Frischluftversorgung der Hausbewohner oder das Verhindern von Schimmelbildung in Gebäuden. Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, gerade neu im Gebäudeenergiegesetz GEG zusammengefasst, stellen immer höhere Anforderungen an die Art und Weise der Gebäudelüftung und auch an Lüftungssysteme.

Grundlegend gibt es zwei übergeordnete Herangehensweisen bzw. Methoden für die Wohnraumlüftung, für die sich in der Branche die Begriffe „unkontrollierte Wohnraumlüftung“ und „kontrollierte Wohnraumlüftung“ durchgesetzt haben.

Unkontrollierte bzw. freie Wohnraumlüftung

Mit „unkontrolliert“ ist gemeinhin einfach das Lüften durch Öffnen der Fenster gemeint. Auch die sogenannte Fugenlüftung gehört in den Bereich der unkontrollierten Wohnraumlüftung. An Türen, Fenstern oder Rollladenkästen gibt es für gewöhnlich bautechnisch bedingt Stellen, die nicht völlig dicht schließen und wo beständig ein Luftaustausch stattfindet. Weiterhin fällt die sogenannte Schachtlüftung in die Kategorie „unkontrolliert“. Bei der Schachtlüftung führt üblicherweise ein Schacht vom Dach her ins Gebäudeinnere. Damit die Schachtlüftung einwandfrei funktioniert, ist eine Temperaturdifferenz zwischen Außen- und Raumluft erforderlich, Wind fördert ebenfalls diese Funktion.

Ganz allgemein strömt bei der unkontrollierten bzw. freien Wohnraumlüftung frische Außenluft über (undichte) Öffnungen in der Gebäudehülle ins Innere und wird mit der verbrauchten Innenluft ausgetauscht. Die Lüftung wird nicht durch technische Hilfsmittel wie Ventilatoren unterstützt, sondern wird rein natürlich durch Wind oder thermischen Auftrieb angetrieben, wenn Innen- und Außenluft bei Temperaturdifferenzen unterschiedlich schwer sind und dadurch die Zirkulation in Gang kommt.

Zu den großen Nachteilen der unkontrollierten Wohnraumlüftung gehört der Verlust von Heizwärme mit der verbrauchten Luft. Daneben ist die Lüftung je nach Witterungsverhältnissen bei zu viel oder zu wenig Wind schlecht steuerbar. Unter bestimmten Bedingungen wie Außenlärm etc. kann möglicherweise gar nicht gelüftet werden.

Kontrollierte Wohnraumlüftung

Den Gegenpart zur unkontrollierten Lüftung bildet die „kontrollierte Wohnraumlüftung“, die bislang in rund einem Prozent der Gebäude Deutschlands zum Einsatz kommt. Aufgrund der technischen Entwicklung und bestehender sowie geplanter gesetzlicher Bestimmungen ist dort jedoch künftig mit einem deutlich wachsenden Anteil zu rechnen.

Mit dem Begriff „Kontrollierte Wohnraumlüftung“ (KWL) wird in der Fachwelt eine mechanische Be- und Entlüftung mit Hilfe von mechanischen Hilfsmitteln wie Zuluft-, Abluft- oder kombinierten Zu- und Abluftanlagen, mit oder ohne integrierter Wärmerückgewinnung, bezeichnet. Kontrollierte Wohnraumlüftung steht im Gegensatz zur „unkontrollierten Wohnraumlüftung“. Zu dieser gehören das manuelle Öffnen von Fenstern, Luftinfiltration über Undichtigkeiten oder Außenluftdurchlässe sowie Lüftungsschächte.

Die kontrollierte Wohnraumlüftung und damit die durch mechanische Geräte und Hilfsmittel unterstützte Lüftung ist seit geraumer Zeit auf dem Vormarsch – nicht zuletzt aufgrund des am 01.11.2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes GEG, welches die bisherigen Regelungen aus EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführt. Nach vorschriftsgemäßer Bauweise ist aber z. B. die Hülle eines Neubauobjekts „dauerhaft luftundurchlässig“ nach den Regeln der Technik zu bauen. Damit kann es natürlich auch keine natürliche Lüftung über Fensterfugen, Rollladenkästen oder undichte Türspalten mehr geben. Ein Mindestluftwechsel, der die Gesundheit der Hausbewohner und den Schutz des Gebäudes vor Schimmelbefall sicherstellt, muss aber gewährleistet sein. Hier kommen die verschiedenen Möglichkeiten der kontrollierten Wohnraumlüftung ins Spiel.

Grundsätzlich gibt es zwei übergreifende Optionen für die mechanische Wohnraumlüftung – zentrale Lüftungsanlagen und dezentrale Lüftungsanlagen. Für dezentrale Lüftungsanlagen, d. h. Einzellüftungssysteme in Bad, WC, Küche etc. liegt der große Vorteil im geringen Installationsaufwand. Das macht sie auch für die nachträgliche Installation bei Sanierungen zur bevorzugten Variante. Zentrale Lüftungssysteme dagegen sind konzipiert, um über ein einziges zusammenhängendes Lüftungssystem den gesamten Luftstrom für die zu lüftenden Räume zu befördern. Zentrale Lüftungssysteme haben den Vorteil, dass kein Geräusch in den Wohnräumen anfällt. Allerdings bieten sich zentrale Lüftungssysteme eher für Neubauobjekte an. Eine nachträgliche Installation in ein Bestandsobjekt kann mit hohen Installationskosten verbunden sein. Abgesehen davon erfordern sowohl zentrale als auch dezentrale Anlagen nur einen sehr niedrigen Wartungsaufwand. Meist ist nur alle 3 Monate eine Filterkontrolle oder ein Filterwechsel nötig.

Ein sehr interessantes Feld ist die kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Sowohl zentrale als auch dezentrale Systeme können um Wärmerückgewinnungseinheiten erweitert werden oder haben solche bereits integriert. Eine Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sorgt nicht nur für den nötigen Luftaustausch, sie erwärmt auch die angesaugte frische Außenluft durch die Wärme der hinausbeförderten Abluft und reduziert damit den Heizbedarf drastisch. Im Sommer kann damit auch die Wärme länger draußen gehalten werden, indem sich die Wärme der frischen Außenluft auf die kühle aber verbrauchte Abluft überträgt und so eine angenehme Temperatur liefert.

Weitere Artikel

Warum ist das Lüften von Wohnräumen wichtig?

Warum ist das Lüften von Wohnräumen wichtig?

Dass Lüften wichtig ist, weiß im Prinzip jeder. In einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt werden rund 10 bis 15 Liter Wasser pro Tag an die Raumluft abgegeben. Diese zusätzliche Feuchtigkeit muss durch Lüften wieder abtransportiert werden. Passiert das nicht, führt das oft zu Schimmelpilz und damit verbundenen Schäden an den Wänden. Zudem muss die verbrauchte Luft wieder durch frische Atemluft ersetzt werden. Falsches oder fehlendes Lüften kann sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Und, was oft nicht klar ist: die Anforderungen der Gebäude an die Lüftung haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Vor allem zeigt sich das in den Bauvorschriften bei Renovierung, Sanierung oder Neubau eines Hauses.

Lüftung in Neubauten und Altbausanierungen

Neu gebaute Wohnobjekte werden nach hohen Energiestandards gebaut. Demnach lassen Mauerwerk und Fenster nahezu keine Wärme nach draußen. Das schont zwar Ressourcen und spart Heizkosten, bedeutet aber auch, dass kein natürlicher Luftaustausch stattfinden kann. Umso wichtiger ist ein regelmäßiger Luftaustausch, der eigentlich nur noch durch eine mechanische bzw. kontrollierte Be- und Entlüftung angemessen realisiert werden kann. Alleine durch Fensterlüftung kann der benötige Luftaustausch, vor allem in Schlafzimmern und Feuchträumen wie Bädern und Küchen, nur mit hohem zeitlichem Aufwand gewährleistet werden. Dazu muss je nach Jahreszeit bis zu viermal am Tag manuell gelüftet werden. Eine mechanische Lüftung sorgt im Gegensatz dazu automatisch für einen angepassten Luftaustausch, im Winter mit hoher Wärmerückgewinnung, was bedeutet, dass die Wärme der verbrauchten Luft für die eingeführte Frischluft wiederverwendet wird.

Bei Altbausanierungen wird oft eine mechanische dezentrale Lüftung verbaut, da durch nachträgliches Isolieren der Fassade und der Fenster ein Ungleichgewicht im Luftaustausch entsteht. Kältebrücken, z. B. an Fensterrahmen und Außenwänden, können zu Schimmelbildung führen. Bestimmt haben Sie das auch schon erlebt: Im Winter bildet sich an den Scheiben Kondensat. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass der Feuchtigkeitsgehalt im Raum zu hoch ist. Es entsteht Kondensat an Kältebrücken und die Luftfeuchtigkeit müsste dringend reguliert werden. Hier kann eine dezentrale Lüftungsanlage Abhilfe schaffen.

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Die richtige Lüftung ist auch für den Gesetzgeber seit Längerem ein wichtiges Thema. Im Mai 2009 wurde die aktualisierte Lüftungsnorm DIN 1946-6 herausgegeben. Die Lüftungsnorm soll durch die Festlegung von Planungs- und Auslegungskriterien gewährleisten, dass Wohnräumen ein ausreichender Außenluftvolumenstrom zugeführt wird, da die Bewohner bei planmäßiger Belegung aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen einen bestimmten Luftbedarf haben. Bei der heute mittlerweile üblichen energiesparenden Bauweise sind Gebäudehüllen so dicht, dass der Luftaustausch beim normalen Lüften nicht ausreichend ist.

Für Gebäude, die neu errichtet oder durch lüftungstechnisch relevante Änderungen modernisiert werden (Austausch von Fenster oder Dach bzw. Isolierung von 1/3 der Fenster oder mehr als 1/3 des Dachs), muss für jede Nutzungseinheit ein Lüftungskonzept erstellt werden. Grundlegend wird beim Lüftungskonzept davon ausgegangen, dass für den Feuchteschutz ein bestimmter Luftwechsel notwendig ist. Es wird also geprüft, ob der Luftvolumenstrom, der über undichte Stellen in der Gebäudehülle strömt, ausreicht, um diesen Feuchteschutz zu gewährleisten. Ist der Luftstrom über die undichten Stellen in dieser Hinsicht zu klein, sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig.

Wenn durch Isolierungen Energie gespart werden soll, ist man gut beraten, über eine zusätzliche mechanische Lüftung nachzudenken, auch falls die Lüftungsnorm dies nicht direkt erfordert. Die Wahl des Systems bleibt dabei vollständig offen.

Hinweis: Der Handwerker hat keine Verpflichtung, ein Lüftungskonzept zu erstellen, er ist nur verpflichtet aufzuklären und auf die Norm hinzuweisen.

Weitere Artikel